Erste Antragsinitiativen
für die Synodaltagung 2026
In den vergangenen Wochen hat der Verein Aufbruch SELK e.V. verschiedene Antragsanliegen für die Synode aufgegriffen und ausgearbeitet. Diese Anträge greifen drängende Themen auf, die sich im Anschluss an die Tagungen der Synode und des Allgemeinen Pfarrkonventes in 2025 ergeben haben. Veränderungen der Kirche, die für einen Aufbruch der SELK in eine offene und vielfältige Kirche auf dem Fundament der Schrift und des lutherischen Bekenntnisses nötig sind, werden durch Anträge und Beschlüsse der Synode umgesetzt. Daher ist es wichtig, dass die Anliegen der Gemeinden als Anträge an die Synode gerichtet werden. Solche Anträge kann jede Gemeinde der SELK oder auch eine Gruppe von mindestens 50 Gemeindegliedern einreichen. Die Antragsfrist für die nächste Synodaltagung endet am 18.04.2026.
Im Folgenden verschiedene Antragsvorlagen, die von einzelnen Gemeinden in den bevorstehenden Gemeindeversammlungen aufgegriffen und eingereicht werden können. Wer diese Antragsanliegen unterstützt, kann diese Anträge an die eigene Gemeindeversammlung richten.
A. Anträge der Gemeinden über die Gemeindeversammlung
Die folgenden 3 Anträge wurden schon von einzelnen Gemeinden beschlossen, können aber auch als Vorlage für weitere Gemeinden dienen, um das darin formulierte Anliegen zu betonen:
2. Antrag 6 – Versorgung der Gemeinden
3. Antrag 7 – Marsch fürs Leben
Auch ganze Gemeinden können Mitglieder im Verein Aufbruch SELK werden, wenn sie die Anliegen des Vereins unterstützen. Dies kann die Gemeindeversammlung beschließen und damit die Arbeit des Vereins und die gesamtkirchliche Vertretung der Gemeindeinteressen stärken. Dazu dient der folgende Antrag:
4. Antrag 12 – Mitgliedschaft Aufbruch SELK
Hierzu als Materialien noch die Agenda Aufbruch SELK und das Aufnahmeformular für Gemeinden (korporative Mitglieder).
B. Gruppenanträge einzelner Gemeindeglieder
Die nachfolgenden Gruppenanträge können von einzelnen Gemeindegliedern unterzeichnet werden. Sammelt gerne Unterschriften in Eurer Gemeinde und verbreitet diese Anträge weiter. Der Gemeindepfarrer muss die Gemeindezugehörigkeit bestätigen, damit die Unterschrift gültig ist und gezählt werden kann.
6. Antrag 9 – Abwehr politischer Missbrauch
Für eine weitere Antragsvorlage zur AKK-Umlage weisen wir auf die entsprechende Informationsveranstaltung am 10.02.26 19:00-20:30 hin: Verlässlichkeit und Verantwortung – Mitten aus der SELK
(ms)
03.02.2026

