Im Februar hat der Verein Aufbruch SELK e. V. in einer Online-Veranstaltung den Antragsentwurf „AKK-Vorbehalt“ vorgestellt, der von SELK-Gemeinden beschlossen werden kann. Weitere Informationen zu diesem Antrag und ein Bericht von der Informationsveranstaltung (einschließlich einer Aufzeichnung des Infoteils) finden sich unter diesem Link.
Der Antragsentwurf stößt auf großes Interesse: In der Zwischenzeit haben Gemeindeversammlungen in mehreren SELK-Gemeinden den Antrag beraten und beschlossen, in einigen stehen die jährlichen Gemeindeversammlungen noch aus. Auf der anderen Seite haben einige Pfarrer, die sich gegen die Frauenordination in der SELK engagieren, in verschiedenen Veröffentlichungen davor gewarnt, den Antrag zu beraten und zu verabschieden. In einem Fall wurde sogar nach dem Beschluss des Antrags von einer Gemeindeversammlung ein so genannter „Einspruch“ dagegen vom Bezirksbeirat eingelegt. Ein solcher Einspruch ist von den Satzungen unserer Kirche nicht vorgesehen, Gemeinden verwalten ihre Angelegenheiten selbst. Mehrfach haben Gemeinden sich – insbesondere auf Grund der versuchten Einflussnahme auf ihre Entscheidungsprozesse – mit Fragen zu dem Antrag an den Verein Aufbruch SELK e. V. gewandt. Wir haben deshalb die folgenden Fragen und Antworten dazu zusammengestellt. Wir freuen uns auf Rückmeldung und werden sie gern weiter ergänzen.
FAQ zur Beschlussvorlage «AKK-Vorbehalt»
für Gemeindeversammlungen der SELK
Vorweg: Warum sollten wir als Gemeinde diesen Antrag beschließen?
Viele Kirchglieder der SELK haben das Gefühl: «So geht es nicht weiter. Wir werden mit unseren Anliegen von der Kirchenleitung, dem Allgemeinen Pfarrkonvent und der Kirchensynode nicht wahrgenommen. Es muss sich etwas verändern in der SELK, ich mache das nicht mehr mit.» Das hat konkrete Konsequenzen: Menschen treten aus der SELK aus, kürzen ihre Beiträge oder geben einen Spendenzweck für die eigene Gemeinde an. Und das in einer Lage, in der die Kirche ohnehin schon mit einem riesigen Defizit zu kämpfen hat und die Finanzierung der Kirche und Ruhegelder nicht gesichert ist. Wenn ihr diese Wahrnehmung und Einschätzung teilt, dann nehmt bitte eure Verantwortung als Basis der Kirche wahr: Beschließt den Antrag «AKK Vorbehalt» in eurer Gemeindeversammlung. Er dient dazu, den verantwortlichen Gremien unserer Kirche klarzumachen: Wir sehen dringenden Handlungsbedarf. Es geht ausdrücklich NICHT darum, dass die Gemeinden «den Geldhahn zudrehen», sondern darum, dass wir gemeinsam tätig werden müssen, um die Zukunft unserer Kirche zu sichern.
- Wenn eine Gemeinde diesen Antrag grundsätzlich stellen möchte, aber nicht mit allen Aussagen einverstanden ist: Muss es genau dieser Wortlaut sein?
Nein. Unser Antragstext ist nur ein Vorschlag. Jede Gemeinde kann selbstverständlich Anträge so formulieren, wie es zu ihrer Situation passt.
- Wird mit diesem Antrag eine verlässliche Planung für die Finanzverantwortlichen verhindert?
Nein. Das Gegenteil ist der Fall. Die Gemeinden bereiten auf diesem Weg die Finanzverantwortlichen darauf vor, dass ggf. ein Einbruch der Finanzen nach der Kirchensynode 2027 passieren könnte, weil die Verantwortlichen in der SELK ernstnehmen müssen, was in den Gemeinden bereits jetzt geschieht. Die Formulierung des Vorbehalts ist also Ausdruck der verantwortlichen Kommunikation der Gemeinde gegenüber dem Bezirksrendanten/der Bezirksrendantin und der Gesamtkirche, um genau dieser Verpflichtung zur Einhaltung des Solidaritätsprinzips und der Finanzierung der Kirche nachkommen zu können. Zudem wird auf diesem Weg versucht, Menschen (und teilweise ganze Gemeinden) zum Verbleib in der SELK wenigstens bis zur Kirchensynode 2027 zu motivieren. Das sichert die Finanzen zumindest bis dahin einigermaßen.
- Soll mit diesem Antrag den zuständigen Gremien gedroht oder sollen sie sogar erpresst werden?
Nein. Dieser Antrag zeigt ein dringendes Problem auf. Kirchglieder der SELK…
- treten aus (oft explizit mit Begründungen, die Bezug nehmen auf die aktuellen Entwicklungen in der SELK, z.B. https://mitten-aus-der-selk.de/pfarrerehepaar-tritt-aus-der-selk-aus),
- zahlen weniger Kirchbeitrag oder
- geben den Rendanten und Rendantinnen vor, dass das Geld nicht an die AKK weitergegeben werden darf usw. (Näheres dazu siehe https://mitten-aus-der-selk.de/wer-zahlt-bestimmt-kirchgeld-im-konfliktfall).
Da ist es verantwortlich, dass Gemeinden in ihren Gemeindeversammlungen überlegen, wie sie mit dieser Entwicklung umgehen. Was könnten sie denn sonst tun?
- Augen und Ohren zu und abwarten, was passiert?
- Nach der Kirchensynode 2027 bei Beschlüssen, die wieder nur den Status quo bestärken, ganz plötzlich mit den einbrechenden Beitragszahlungen umgehen und einfach unangekündigt die AKK-Umlagen nicht oder stark reduziert zahlen?
- Abwarten, dass immer mehr Kirchglieder und sogar Pfarrer aus der SELK austreten bzw. ihren Dienst niederlegen?
Es ist also wichtig, Hintergründe wahrzunehmen und zu verstehen, weshalb Gemeinden diesen Antrag stellen. Natürlich stehen wir unter einem großen Druck – als Kirche und als Gemeinden. Aber nicht dieser Antrag ist der Grund für den Druck! Im Gegenteil, es ist das Ziel dieses Antrags, dass wir konstruktiv mit der schweren Krise umgehen, in der wir uns befinden. Unsere Hoffnung ist, dass wir endlich liebevoll, offen und kompromissbereit zu Reformen in unserer reformatorischen Kirche kommen.
- Gibt es nicht andere Wege in der SELK, um seine Interessen wahrzunehmen?
Ja. Diese wurden und werden seit Jahrzehnten genutzt: Immer wieder wurden Anträge an die Kirchensynode gestellt, um mehr Rechte für Frauen in der SELK und am Ende auch die Ordination von Frauen zu ermöglichen. Über viele Jahre hinweg sah es so aus, dass immer mehr möglich wurde:
- Frauen können jetzt – wo es noch nicht üblich gewesen war – in der Gemeindeversammlung sprechen, abstimmen und als Kirchenvorsteherin gewählt werden.
- Frauen können sich ehrenamtlich als Kirchenrätin oder Lektorin einbringen.
- Frauen können als Wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. Professorin an der Luth. Theologischen Hochschule oder als Pastoralreferentin arbeiten.
Die Hoffnung bestand, dass diese Entwicklung mit den nachrückenden jungen Pfarrern so weitergehen würde und Frauen auch ordiniert werden können. Nun aber sieht es so aus, dass gerade junge Theologen den Rückwärtsgang einlegen und z.B. verhindern möchten, dass Frauen im Gottesdienst aus Gottes Wort lesen oder als Lektorinnen Predigtgottesdienste (bei inhaltlicher Verantwortung durch den Pfarrer) übernehmen. Viele Gemeindeglieder in Gemeinden mit diesen jungen Pfarrvikaren und Pfarrern sind frustriert und zutiefst traurig über diese Entwicklung. Zudem wurde die Möglichkeit, ein Votum zum Atlas Frauenordination abzugeben, von den allermeisten Gemeinden genutzt. Gerade von den vielen Gemeinden, die ihr Votum per Gemeindeversammlungsbeschluss abgegeben haben, wollten die allermeisten die Einführung der Ordination von Frauen. Mit diesen Voten wurde so umgegangen, als gäbe es sie nicht. Das frustriert viele Gemeinden. So sind diese Anträge auch als eine Art «Aufschrei» zu verstehen, dass man endlich gehört werden möchte, wenn die normalen Wege nicht weiterführen.
- Wer ist auf die Idee gekommen, das Thema «Finanzen» mit inhaltlichen Fragestellungen zu verbinden?
Prof. em. Dr. Werner Klän, der 2024 geschrieben hat: „Szenario 6 ist nichts anderes als der Vollzug der Kirchenspaltung, selbst ‘mit Aufrechterhaltung der Allgemeinen Kirchenkasse’. Es ist ja nicht wirklich vorstellbar, dass Gemeinden, die (mehrheitlich, zusammen mit ihrem Pfarrer) die Ordination von Frauen zum Amt der Kirche ablehnten, Beiträge in eine gemeinsame Kasse zahlten, aus der Pfarrerinnen ihr Gehalt erhielten, wie auch umgekehrt kaum Gemeinden, die (mehrheitlich, zusammen mit ihrem Pfarrer) die Ordination von Frauen zum Amt der Kirche befürworten, Beiträge an diejenigen zu zahlen gedächten, die sich dieser Praxis strikt verweigern.“ (https://www.lutherischebeitraege.de/pdf/2024-3_Klaen.pdf – S. 158). Leider hat er dabei vergessen, dass genau Letzteres SELK-Mitglieder, die für die Frauenordination sind, bereits bis zu über 50 Jahren tun und dies sogar weiter tun würden, wenn denjenigen Gemeinden Pfarrerinnen zugestanden würden, die dies wünschen. SO könnte Frieden und Einheit erreicht werden. So könnten umgekehrt diesen Liebesdienst auch mal die SELK-Mitglieder tun, die gegen die Ordination von Frauen sind. Der Artikel von W. Klän wurde intensiv rezipiert und auch kommentiert: https://mitten-aus-der-selk.de/zum-pacta-artikel-von-werner-klaen
- Ist es rechtlich überhaupt möglich, als SELK-Gemeinde einen solchen Vorbehalt auszusprechen?
Davon sind wir überzeugt. Die Ordnungen der Kirche sind vage und komplex. Einen bindenden Zahlungsanspruch der Kirche gegenüber den Gemeinden daraus abzuleiten ist schwer. Kirchliche Gremien können Gemeinden nicht auf Zahlung verklagen, nur weil diese rechtzeitig ankündigen, dass es Probleme geben könnte. Auf der sicheren Seite ist die Gemeinde, wenn sie nach der Kirchensynode mitteilt, ob es tatsächlich zu Kürzungen kommen wird oder nicht und ggf. aufzeigt, wie einzelne Gemeindeglieder ihre Beiträge kürzen, da Kirchbeiträge freiwillige Spenden sind und von der SELK nicht eingefordert werden können. Geld, das nicht vereinnahmt wird, können Gemeinden nicht an die Allgemeine Kirchenkasse weiterleiten. Wenn sie auf Grund von Mindereinnahmen oder Zweckbindung ihren Zusagen nicht nachkommen können, kann die Kirche kein Geld von den Gemeinden einklagen.
Auch bisher wurden Gemeinden, die weniger gezahlt als sie zugesagt hatten, nicht zur Zahlung nachverpflichtet oder gar verklagt. Nach der Kirchensynode sollten Gemeinden keine Zahlungen einbehalten, die als „normaler Kirchbeitrag“ vereinnahmt wurden. Bis dahin ist ausreichend Zeit zu klären, wie sich die einzelnen Gemeindeglieder in Bezug auf ihren Beitrag verhalten möchten.
- Werden mit solchen AKK-Vorbehalt-Beschlüssen Gehälter/Löhne und Renten kirchlicher Mitarbeitender gefährdet?
Die Gehälter und Altersbezüge der kirchlichen Angestellten sind in der Tat akut gefährdet, aber nicht auf Grund dieses Antrags. Zum einen aufgrund des Haushaltsdefizits unserer Kirche, zum anderen, da es – neben dem Sterben besonders zahlungswilliger Gemeindeglieder – aufgrund der letzten Beschlüsse von APK und Kirchensynode sowie den Haltungen etlicher junger Pfarrer/Pfarrvikare zu Austritten bzw. zu Kürzungen oder Zweckbindungen der Kirchbeiträge kommt, so dass Rendanten und Rendantinnen nur die gekürzten Zahlungen an die AKK weitergeben können. Gerade Kirchenleitung und Pfarrer in ihren Pfarrkonventen und im APK haben es in der Hand, die Gemeinden zu hören und ernst zu nehmen.
- Stellt ein solcher Antrag ein Misstrauensvotum gegenüber der Kirchensynode, dem APK und kirchenleitenden Gremien dar?
Der Antrag formuliert klar, dass er sich eine konstruktive Arbeit der von der 15. Kirchensynode eingesetzten Kommissionen wünscht. Er ist ein Appell an diese Gremien, die Voten der Gemeinden zu respektieren und entsprechende Beschlüsse zu fassen. Der Antrag dient der Stärkung der Zukunftsarbeit unserer Kirche, er fordert ihre Unterstützung in jeder erdenklichen Weise.
- Entspricht ein AKK-Vorbehalt dem solidarischen Finanzierungsprinzip?
Es ist solidarisch, wenn man die Finanzgremien, die Kirchenleitung und andere kirchenleitende Gremien darauf hinweist, dass es immer mehr Gemeindeglieder gibt, die eine Kirche nicht mehr unterstützen wollen, die zwar nach Voten der Gemeinde fragt, sie aber nicht ernsthaft berücksichtigt. Nicht wegen der AKK-Vorbehalte sind die Finanzen der SELK gefährdet, sondern durch die Blockadehaltung der Kirchenleitung unter Bischof Voigt sowie die Beschlüsse des Allgemeinen Pfarrkonvents 2025. Auch mit Hilfe des Antrags soll ein Problembewusstsein geschaffen werden, damit insbesondere unser Bischof sowie alle Pfarrer verstehen, dass eine Veränderung unumgänglich ist, wenn die SELK erhalten bleiben soll. Nur auf diese Weise ist das solidarische Finanzierungsprinzip zu retten.
- Kann ein solcher Beschluss geistlich verantwortet werden? Widerspricht er nicht dem Gebot der Liebe und dem Geist des Friedens?
«Gottes Geist ist schneller als unsere Regeln», hat zuletzt ein SELK-Pfarrer zu Apg. 10, 21-35 gepredigt. Ist nicht schon viel zu lange verhindert worden, dass Frauen, die von Gottes Geist bewegt sein Evangelium verkündigen wollen, dies tun können? Und es ist immer wieder zu entdecken, dass Grenzen überschritten wurden durch Jesus und Christen in der Urchristenheit, um das Evangelium zu verbreiten. So hoffen wir, dass sich doch noch etwas bewegt, damit nicht noch mehr Menschen die SELK verlassen, die sich nicht mehr wahrgenommen fühlen.
- Genügt es nicht, für die Kirchenleitung, den APK und die Kirchensynode zu beten und sachlich Kritik zu üben?
Gottes Geist wirkt auf unterschiedlichen Wegen. Es wird für die Gremien unserer Kirche gebetet, es wird sachliche Kritik geübt und es werden konstruktive Vorschläge unterbreitet. Auf der anderen Seite wird teilweise verhindert, dass SELK-Glieder die kritischen Inhalte auf der SELK-Website, in den SELK-news oder in Gemeindebriefen lesen können. Zum anderen gibt es leider keinen Willen zum Kompromiss, was Menschen auf Dauer frustriert. So ist das Gebet ebenso unverzichtbar wie das tatkräftige Handeln der Kirchenbasis.
- Trägt ein solcher Beschluss nicht zur Spaltung der SELK bei?
Nein. Es geht gerade NICHT darum, die SELK zu spalten, sondern sie wieder ZUSAMMEN zu bringen und Menschen davon abzuhalten auszutreten. Die Einheit liegt im ev.-luth. Bekenntnis, wobei in Formen und Ausprägungen eine gewisse Vielfalt möglich und notwendig ist. Die SELK ist auf Kompromissen gegründet von Anfang an – sonst gäbe es sie nicht. So wurden von Anfang an Unterschiedlichkeiten ermöglicht. Diese Tradition ist gut und wichtig. Sie sollte im Sinne der Einheit fortgesetzt werden.
- Welches Anliegen steckt hinter dem AKK-Vorbehaltsantrag?
Der Beschluss AKK-Vorbehalt ist ein Hilferuf aus den Gemeinden. Dieser Hilferuf lautet: „Bitte hört uns endlich: Kirchenleitung, Konvente, Synoden und andere Gremien unserer Kirche! Ermöglicht Veränderung in der SELK, ermöglicht die Frauenordination, stoppt fundamentalistische und biblizistische Tendenzen, stärkt evangelisch-lutherische Theologie, sonst geht es mit dieser Kirche nicht mehr weiter – weil unsere Gemeindeglieder den bisherigen Kurs nicht mehr ertragen und die Finanzierung der Kirche nicht mehr sicher ist.
Geht dafür in offene Gespräche! Das heißt auch, dass Informationen der Befürwortenden der Ordination von Frauen auf den offiziellen Seiten der SELK genauso Raum erhalten wie derjenigen, die keine Frauen als Pfarrerinnen wollen.“
Elke Hildebrandt, Michael Sommer, Thomas Krüger
05.03.2026

